Die seit gestern (24.04.) geltende, vom Bund beschlossene Corona-Notbremse, bringt auch für den Trainingsbetrieb der Kinder wieder massive Einschränkungen.
Folgende Punkte sind ab jetzt einzuhalten:
- Individualsport ist nur allein, zu zweit, oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands in kontaktloser Ausübung erlaubt
- für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (bis einschließlich 13 Jahre) ist die Ausübung von kontaktlosem Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig
- pro Großfeldplatz ist das Training von acht Gruppen á acht Kindern möglich
- jede Gruppe darf dabei von einem Trainer begleitet werden
- die Trainer müssen ein negatives Ergebnis eines Coronatests innerhalb der letzten 24 Stunden nachweisen
- weiterhin sind keine Eltern/Zuschauer auf der Sportanlage erlaubt sowie die Kabinen- und Duschnutzung nicht gestattet
Diese Regelung bleibt solange in Kraft, bis die Inzidenz in Berlin an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet. Ist dies der Fall, treten die Extra-Auflagen der Corona-Notbremse wiederum am übernächsten Tag außer Kraft. Dann gelten wieder die Infektionsschutzmaßnahmen des Berliner Senats.