Kinder- und Jugendschutzverordnung

Kinder- und Jugendschutzverordnung verabschiedet

Auf seiner Sitzung am 17.03.2021 hat das Präsidium die erste „Kinder- und Jugendschutzverordnung (KJSchVO)“ (siehe unten als Download) für den FC NORDOST Berlin verabschiedet, welche ab sofort gilt.

Damit ist die Einsetzung von Kinder- und Jugendschutzbeauftragten legitimiert und mit Rechten und Pflichten versehen worden. Zudem bildet diese Verordnung die Arbeitsgrundlage für die Beauftragten.

In dieser Verordnung wurden die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt und Vorschriften zum Wohle der Kinder und Jugendliche manifestiert. Zudem bildet die KJSchVO Rechtssicherheit für alle Beteiligte. Verstöße gegen die Verordnung werden sanktioniert, unberechtigte Vorwürfe werden rehabilitiert.

Wir sind damit der erste Verein in Berlin, der mit einer solchen Verordnung eine Vorbildstellung darstellt. An dieser Verordnung haben der Berliner Fußball-Verband und der Landessportbund Berlin mitgewirkt.