Die wichtigsten Fragen zu Corona vs. Sportverein

Antworten zu allgemeinen Fragen zur aktuellen Lage

Darf ich als Mitglied des FC NORDOST Berlin e. V. Sportanlagen des Vereines nutzen?

Nein! Der Senat hat alle Sportanlagen des Landes geschlossen. Zu den Sportanlagen zählen auch Sporthallen! Des Weiteren hat das Bezirksamt alle Spiel- & Bolzplätze gesperrt. Daher ist das Betreten dieser Anlagen verboten. Wer dennoch eine Anlage betritt, riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Trotz Sperre sehe ich einige auf dem Sportplatz. Warum?

Der Vorstand des Vereines muss die Verwaltung aufrechterhalten. Hierzu ist es unerlässlich, dass Theo und Thomas ins Büro müssen um Arbeiten vorzunehmen, die nicht von zu Hause aus erledigt werden können. Jedoch sind diese Zeiten und Arbeiten auf das Notwendigste beschränkt.

Muss ich Beiträge zahlen, obwohl zur Zeit weder das Training noch die Spiele stattfinden?

Ja. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden. So der Landessportbund Berlin.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona-Virus besteht nicht. Natürlich steht es den Mitgliedern jedoch frei, aus dem Verein nach den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen auszutreten. Die Eindämmung des Corona-Virus bedeutet auch für den Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund sollte an die Solidarität aller Mitglieder appelliert werden. Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit aufgrund des bestehenden Haushaltsplans und den zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen.

Findet die Mitgliederversammlung statt?

Der Vorstand hat die für den 30.03.2020 angesetzte Mitgliederversammlung vorerst auf den 20.04.2020 verschoben. Es kann jedoch sein, dass auch dieser Termin nicht stattfinden kann. Der Vorstand prüft derzeitig eine Alternative. Weitere Informationen hierzu werden wir auf unserer Homepage und unseren Kanälen auf den Social Media-Plattformen bekanntgeben.

Wie lange dauert die Sperre noch an?

Die Bundesregierung hat eine Sperre bis voraussichtlich 19.04.2020 angesetzt. Ob eine Verlängerung der Sperre verhängt wird, kann derzeitig nicht gesagt werden.

Bekomme ich als Trainer meine Aufwandsentschädigung auch weiterhin?

Der LSB teilte uns hierzu folgendes mit:
„Im Unterschied zu einem/r Arbeitnehmer/-in eines Vereins (im Rahmen der Übungsleiterpauschale), handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Hier ist zu sagen, dass ohne Durchführung eines Sportangebots keine Entschädigung des Aufwandes erfolgt.“

Der Vorstand behält sich jedoch vor, die Aufwandsentschädigungen nach Haushaltslage zu gewähren.