Ab dem morgigen Freitag (18.06.) tritt die dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats in Kraft, die bis auf Weiteres gilt. Diese beinhaltet weitere Lockerungen für den Sport. Diese sehen wie folgt aus:
- die Testpflicht im Trainingsbetrieb im Freien ist für alle Altersklassen aufgehoben
- bei Test- und Pflichtspielen müssen alle am Wettkampfbetrieb beteiligten Personen negativ getestet sein und dies vor Betreten der Sportstätte nachweisen
- Zuschauer sind bei Spielen im Freien grundsätzlich wieder zugelassen, dürfen aber die Gesamtzahl von 1000 Personen nicht überschreiten
- bei Spielen im Freien mit mehr als 250 zeitgleich Anwesenden, dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind. Diesen muss ein fester Platz zuzuwiesen werden, um den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- bei Spielen mit mehr als 20 und bis maximal 250 zeitgleich Anwesenden besteht keine Testpflicht, sofern den Zuschauern in fester Platz (bzw. ein Bereich zur Wahrung des Mindestabstands) zugewiesen wird -> dies entfällt, wenn alle Anwesenden negativ gestestet sind
- sobald die Zuschauer ihren festen Platz verlassen, besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Weitere Informationen:
Meldung des Berliner Fußball-Verbandes
Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats (nach Veröffentlichung)