Das bedeutet die neue Infektionsschutzverordnung

Das bedeutet die neue Infektionsschutzverordnung

Am gestrigen Donnerstag beschloss der Berliner Senat eine neue Infektionsschutzverordnung, die auch neue Bedingungen für den Fußball bereit hält. Die neue Verordnung tritt am Sonntag, den 07.03., in Kraft.

Folgende Punkte der Verordnung sind zu beachten:

  • Der Wettkampfspielbetrieb im BFV ruht weiterhin.
  • Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren dürfen in einer festen Gruppe von max. 10 oder max. 20 Personen im Freien trainieren. Die Gruppe darf von einem Trainer:in betreut werden, so dass maximal 10 Kinder oder maximal 20 Kinder und jeweils ein:e Betreuer:in pro Gruppe erlaubt sind.  
  • Die maximale Anzahl der Gruppen mit 20 Personen pro Großfeld beläuft sich nach Rückmeldung der Sportämter auf zwei (eine Gruppe pro Halbfeld).  
  • Die maximale Anzahl der Gruppen mit maximal 10 Kindern beläuft sich nach Rückmeldung der Sportämter auf vier (eine Gruppe pro Viertelfeld).  
  • Es gilt zu beachten, dass die Kinder der einzelnen Gruppen während der Trainingszeiten explizit nur in ihrer Gruppe trainiert werden dürfen.
  • Zuschauende sind nicht gestattet. Duschen und Kabinen bleiben vorerst geschlossen. Sanitäranlagen dürfen genutzt werden. Eltern werden gebeten, sich nicht dauerhaft an den Ein- oder Ausgängen der Sportanlagen aufzuhalten. 
  • Die Dokumentation der Teilnehmenden am Training ist vorzunehmen.  
  • Ein Schutz- und Hygienekonzept zur Durchführung des Trainingsbetriebs muss auch weiterhin vorliegen. Die Vereine sind weiterhin für die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zuständig. 
  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden. Hierzu zählen auch Sanitäranlagen. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit.  
  • Sport ist individuell oder mit maximal fünf weiteren Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich.  

Des Weiteren wurden weitere „Öffnungsschritte“ für den Fußball bekanntgegeben (siehe Grafik). Inwiefern diese dann auch so umgesetzt werden (u.a. die Testung) wird sich zeigen.

Weitere Informationen dazu:
Meldung des Berliner Fußball-Verbandes
Pressemitteilung des Berliner Senats
Corona-FAQ des Landessportbund Berlin