Ab Montag, den 02.11., gilt für Berlin eine geänderte Infektionsschutzverordnung, de auch große Auswirkungen auf den Amateurfußball hat. Die relevanten Auswirkungen für den Fußball im Überblick:
- Sport ist nur individuell mit maximal einer weiteren Person kontaktfrei und unter Einhaltung des Abstandes möglich -> damit ist kein Mannschaftstraining möglich
- Der Spielbetrieb ruht vom 02. bis mindestens 30.11. -> der BFV setzt damit alle für diesen Zeitraum angesetzten Spiele ab
- Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren (d.h. bis zur D-Jugend) dürfen in einer festen Gruppe von max. zehn Personen im Freien trainieren. Die Gruppe darf von einem Trainer(in) betreut werden, so dass maximal zehn Kinder und ein(e) Betreuer(in) pro Gruppe erlaubt sind.
- Die maximale Anzahl der Gruppen pro Großfeld beläuft sich auf vier (eine Gruppe pro Viertelfeld). Zuschauende sind nicht gestattet. Ebenso können nach der Verordnung Duschen und Kabinen genutzt werden.
- Ein Schutz- und Hygienekonzept zur Durchführung des Trainingsbetriebs muss auch weiterhin vorliegen.
- Die Dokumentation der Teilnehmenden am Training ist vorzunehmen (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Wohnbezirk).
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Gebäuden. Hierzu zählen auch Umkleidegebäude. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist also mit Betreten des Gebäudes aufzusetzen und solange zu tragen, bis das Gebäude verlassen wird oder bis zum Beginn der Sporteinheit.
Weitere Informationen:
Berliner Fußball-Verband
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats